Ab 1. Mai 2011 gilt für die sogenannten EU-8-Staaten auch Ungarn die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Zudem entfallen bestehende Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit für Unternehmen dieser Staaten, die ihr Personal vorübergehend nach Deutschland entsenden, um Aufträge in Deutschland auszuführen.
Das bedeutet, dass ab 1. Mai 2011 die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit auch für Bürger dieser Länder gilt. Sie benötigen künftig - unabhängig von der Qualifikation, Beschäftigungsdauer und Branche - keine Arbeitsgenehmigung mehr, um in Deutschland arbeiten zu können.
Ebenfalls zu diesem Zeitpunkt ist damit auch die grenzüberschreitende Überlassung von Arbeitnehmern aus den genannten Beitrittsstaaten nach Deutschland zulässig. Einzuhalten sind dabei jedoch die Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), d.h. ausländische Verleiher benötigen - ebenso wie deutsche Verleiher - eine Erlaubnis der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit.
Wir sind eine ungarische Zeitarbeitsfirma mit Deutscher Beteiligung.
Wir suchen Vermittler die auf Provisionsbasis unsere Dienstleistung-Zeitarbeit in Deutschland und Österreich mit vermarktet, anbietet.
Sie haben wertvolle Beziehungen zu Unternehmen in Ihrem Region? Gibt es Bedarf an qualifizierte Arbeitskräfte? Möchte Ihr Partner-Unternehmen bis zu 40% Personalkosten sparen. Dann sind wir möglicherweise eine echte Alternative für Ihn. Unsere Mitarbeiter sprechen deutsch.Wir kümmern ums uns um alles, Unterkunft und Anreise usw.
Wir zahlen für Ihre Bemühungen und Unterstützung zwischen 0,75-1,00 EUR/Std Provision. pro Arbeitskraft. Ohne zeitliche Einschränkung und dauerhaft. Wir bieten Ihnen Kundenschutz für die Folgegeschäfte.
Mit freundlichen Grüßen
Zsolt Juhasz
Budapesti ut 14
2040 Budaörs
Hungary
Tel: +36/20-418-8674
http://www.hungarojob.com
http://www.arbeit.hu